Die Rundfunkanstalten sind für die Einstufung aller von ihnen ausgestrahlten Programme, Serien und Filme verantwortlich. Die Einstufung muss zu Beginn einer Produktion eingeblendet werden.
Nachrichten und Live-Sendungen
Es gibt keine Kijkwijzer-Einstufungen für Live- oder Nachrichtensendungen, da diese nicht im Voraus gesehen und eingestuft werden können. Die Macher müssen ihre Sendezeit berücksichtigen und die Zuschauer warnen, wenn schockierende Inhalte vorkommen.
Sendezeiten
Im Fernsehen sind die Kijkwijzer-Altersempfehlungen an die Sendezeiten gekoppelt:
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Produktionen für alle Altersstufen sowie 6 und 9 Jahre können zu jeder Tageszeit ausgestrahlt werden.
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Produktionen mit einer Altersfreigabe von 12, 14 und 16 Jahren dürfen nur zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens ausgestrahlt werden.
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Produktionen mit einer Altersfreigabe von 18 Jahren dürfen erst nach Mitternacht ausgestrahlt werden.

Promos
Promos (kurze Ankündigungen oder Sendungsvorschauen) können von den Fernsehveranstaltern eingestuft werden, um zu bestimmen, zu welchen Tageszeiten sie ausgestrahlt werden dürfen. In der Promo muss die Kijkwijzer-Einstufung der Sendung oder des Films, zu der/dem sie gehören, angegeben werden. Die oben genannten Sendezeiten gelten auch für Promos.
Werbespots
Werbespots, in denen Spielfilme beworben werden, müssen ebenfalls anhand von Kijkwijzer eingestuft werden. Auf diese Weise lässt sich bestimmen, zu welcher Tageszeit der Werbespot gezeigt werden darf. In der Werbung selbst wird die Kijkwijzer-Einstufung des Hauptprodukts (d. h. des Films oder der DVD) angezeigt.